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Amazon muss Herkunft der Früchte preisgeben, produzieren: deutsches Gericht

Ein deutsches Gericht entschied am Donnerstag, dass der Online-Einzelhandelsriese Amazon den Verbrauchern das Herkunftsland des verkauften frischen Obsts und Gemüses mitteilen muss.
Das Landgericht München lehnte die Berufung von Amazon gegen die Entscheidung eines niederbayerischen Gerichts zu diesem Thema im vergangenen Jahr ab, wonach das Unternehmen alle Einzelheiten der Warenquelle angeben müsse, um die Verbraucher mit transparenten Produktinformationen zu schützen.
Der Fall war das Ergebnis einer Klage der Verbraucherschutzgruppe Foodwatch.
In seiner Entscheidung sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller, dass den Verbrauchern gemäß den Bestimmungen der Europäischen Union spezifische Angaben zum Herkunftsland der Lebensmittel gemacht werden müssten, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.
Dies bedeutet zum Beispiel, dass es für Amazon nicht akzeptabel war, Trauben mit 13 möglichen Herkunftsländern zu verkaufen oder in Israel angebaute Mangos zu liefern, als die Website ihr Herkunftsland als Senegal auflistete, berichtete dpa.
Amazon teilte dem Gericht mit, dass es seine Praktiken bereits nach der ersten Entscheidung im letzten Jahr angepasst habe. AP
